- Lidlohn
- Lid|lohn, Liedlohn, der [mhd. lit-, lidlōn = Dienstbotenlohn, viell. eigtl. = der nach Beendigung der Arbeit (beim Weggang) gezahlte Lohn, vgl. ahd. līdan = gehen, fahren (↑leiden)] (Rechtsspr.): a) Lohn, der bei einem Konkurs bevorzugt ausgezahlt werden muss; b) (in der Schweiz) Geld, auf das mündige Kinder, die im Haushalt der Eltern mitgeholfen haben, bei deren Tod od. bei Zwangsversteigerung Anspruch haben; ∙ c) Lohn (für geleistete Arbeit): Wir hatten einmal einen thüringischen verunglückten Pfarrer in Lidlohn (in Stellung) genommen (Raabe, Alte Nester 97).
Universal-Lexikon. 2012.